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Cross Border Leasing

Im Zeitraum zwischen 1994 und 2004 haben viele Kommunen, Verbände und Unternehmen sog. Cross Border Leasing Transaktionen abgeschlossen. Der Kreditkrise zwingt heute viele dieser Leasingnehmer, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die mit diesen Transaktionen zusammenhängenden Risiken noch akzeptabel sind. Wir haben in unserer Gruppe einige sehr erfahrene Leasingspezialisten. Seit einiger Zeit sind wir auch als Wirtschaftsberater aktiv bei der Beendigung oder Restrukturierung von US Lease Transaktionen. Das Team wird geführt von Gerben Hillebrand, LLM.  Herr Hillebrand hat langjährige Erfahrung im Leasingbereich (zurückgehend auf sog. japanische Leases in den achtziger Jahren bis hin zu verschiedenen Formen von US Lease Strukturen zwischen 1989 und 2002).

Wir haben für mehrere deutsche und internationale Auftraggebern Risikoabschätzungen, Umstrukturierungen und Beendigungen ihrer US Lease Transaktionen durchgeführt.

Beratungsbausteine: 

  1. Bestandsaufnahme der Transaktionsdokumente unter dem Aspekt der Bewertung der wirtschaftlichen Risiken (das heißt, dass wir nicht nur das Equity-PUA, sondern auch die anderen Risikopositionen wie das A- und ggf. B-PUA erfassen und bewerten).
     
  2. Auf Basis dieser Risikobewertung entwickeln wir entsprechend den rechtlichen Gegebenheiten eine Liste möglicher Handlungsoptionen (z.B. bezüglich des E-PUA die Alternativen:  Austausch des PUA, Gestellung zusätzlicher Absicherungen, Kündigung oder Teilkündigung der Transaktion).
     
  3. Um aus der Liste die optimalen Handlungsoptionen auswählen zu können, bewerten wir die relevanten Bestandteile der Tranksaktion hinsichtlich ihrer Wertigkeit (z.B. ihr Equity-PUA: können sie es am Markt verkaufen, oder können sie eine  Auszahlung bekommen? Welcher Weg bringt das beste Ergebnis?). Wir beraten Sie bei der Findung einer optimalen Verhandlungsstrategie und setzen diese dann  zusammen mit ihnen um.
     
  4. Die Auswahl der optimalen Handlungsoption bedeutet auch, dass wir konkrete Alternativen -z.B. neue E-PUA Partner (KfW, Rabo, GECC, BNG, Berkshire Hathaway) oder US Treasury basierte PUA –Produkte suchen und die Konditionen dafür aushandeln (natürlich in engster Absprache mit ihnen).
     
  5. Wenn der Investor Interesse an einer Kündigung der Transaktion hat –was angesichts seiner steuerlichen Situation in den USA nicht unwahrscheinlich ist-, sollte mit ihm darüber verhandelt werden. Wir übernehmen dies, ggf. zusammen mit dem US Anwalt, für Sie.
     
  6. Wir verhandeln auch vorübergehende Zugeständnisse des Investors für sie (z.B. Verlängerung der Fristen).
     
  7. Möglicherweise setzt die gewählte Handlungsoption eine formelle Vergabe voraus. Zusammen mit ihrem deutschen Anwalt organisieren wir den Prozess; wir sprechen auch aktiv potentielle Anbieter an und versuchen sicherzustellen, dass die in Betracht kommenden Anbieter sich fristgemäß an dem Vergabeprozess beteiligen.
     
  8. Die tatsächliche Umsetzung der gewählten Lösung bedeutet immer ein auf einen bestimmten Zeitpunkt  konzentriertes „Closing“, auf den alle Geldflüsse hin organisiert werden müssen. Wir übernehmen diese Aufgabe.

Wir sind gerne bereit mit Ihnen abzustimmen, bei welchen Fragestellungen wir sie konkret beraten können. In unserer Beratung arbeiten wir eng mit den Rechtsberatern des Mandanten zusammen.

Unser Mandantenbrief  zum Thema Cross Border Leasing (Juni 2009)
Unser zweiter Mandantenbrief zum Thema Cross Border Leasing (Januar 2010)
Die Basisstruktur einer CBL Transaktion finden sie hier

 

 

 

 

 

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